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2 Jahre 6 Monate für Messerstiche gegen Ehefrau

(C) MKD [thüringen]

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2 Jahre 6 Monate für Messerstiche gegen Ehefrau

Meiningen – Zwei Jahre und  sechs Monate Haft, so lautete am Mittwoch ( 19.06.19) das Urteil gegen einen 32-jährigen Suhler am Landgericht Meiningen. Der gebürtige Afghane mit iranischem Pass musste sich wegen versuchtem Totschlag und schwerer Körperverletzung verantworten. Gemeinsam mit seiner Frau kam er 2015 aus dem Iran nach Deutschland um der, bis dahin kinderlosen Ehe, zu einem Kind zu verhelfen. Ein bis zwei Jahre wollten sie in Deutschland bleiben und dann in den Iran zurückkehren. In Deutschland angekommen, lebten sie zunächst in Struth – Helmershof, Suhl, Masserberg und dann wieder in Suhl, da wo es dann auch zur Tat kam.

  Foto: MKD [thüringen]

Esa A. und seine Frau fassen Fuß in Südthüringen, sie werden als Flüchtlinge anerkannt, lernen deutsch, finden Arbeit in einer Wäscherei. Sie verdienen beide eigenes Geld, haben eine Mietwohnung die sie selbst bezahlen können, aber die Ehe scheint gescheitert.

Vor Gericht erzählt die Ehefrau von einem aggressiven Verhalten ihres Mannes, der immer wieder mit körperlicher Gewalt „antwortete“. Ein lautes Zuschlagen einer Tür etwa, hätte ihn schon in Rage gebracht. Sie will einfach nur weg von ihm.

Der Angeklagte soll zur Tatzeit alkoholisiert gewesen sein. Auf die Frage des Richters welche Rolle Alkohol in seinem Leben spiele und ob ihm das als Moslem nicht verboten sei, antwortete der Angeklagte : „In der Religion ist vieles verboten“.  Alle 15 Tage, oder einmal im Monat trinke er mit Freunden. 2,0 Promille ergibt ein Bluttest nach der Tat.

Im Verfahren selbst, kann sich der Angeklagte an viele Details vor und nach der Tat sehr ausführlich erinnern. Er schildert von seinen „Leiden“, das er seit er im Gefängnis sitze nicht mehr richtig essen, nicht schlafen könne, Kopfschmerzen habe.  Nur der Moment indem er mit einem Küchenmesser vor dem Gesicht seiner Frau herumfuchtelt und dann zusticht – in den Hals – vier Zentimeter tief – , das Gesicht, den linken Arm seiner Frau – den Moment wo die Klinge abbricht und er aufhört zuzustechen, an diesen Moment kann er sich nicht mehr erinnern.

Eigentlich hatte die Ehefrau den Rettungsdienst alarmiert um ihren betrunkenen Mann ärztlich versorgen zu lassen. Doch dass sich die Retter um sie kümmern mussten, konnte die 29-jährige da noch nicht ahnen. Mit einem Küchenmesser, welches der Angeklagte in seiner Jackentasche hatte und von dem er nichts mehr wusste, bedrohte er seine Frau und forderte von ihr am Montag nicht zum Anwalt zu gehen. Dann sticht er zu.

Dem Rettungsdienst eröffnet sich ein nicht alltägliches Bild. Esa A. versucht die Tür zuzuhalten damit der Rettungsdienst nicht in die Wohnung kommen kann. Doch denen gelingt der Zutritt und sie können die Ehefrau endlich ärztlich versorgen. Erinnern an diese Minuten kann sich Esa A. nicht mehr.

Foto: MKD [thüringen]

Am Prozesstag wurden Zeugen und eine Gerichtsmedizinerin. Die Ehefrau habe beim stich in den Hals Glück gehabt das keine Arterien oder Nerven getroffen wurden. Es bestand keine Lebensgefahr. Die Staatsanwaltschaft kann den Tatvorwurf des versuchten Totschlages nicht aufrecht halten, weil Esa A. der Tötungsvorsatz nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. Sie fordert deshalb drei Jahre und drei Monate Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung.

Die Verteidigung dagegen sieht ihren Mandanten „unter erheblichem Druck“. Esa A. und seine Frau kamen nach Deutschland um ihren lang gehegten Kinderwunsch zu verwirklichen. „Es liegt an mir“ antwortet A. dem Richter. Doch dann spricht die Ehefrau von Trennung. Eine angespannte Situation, die sich in der Kombination mit dem Alkohol plötzlich „entlädt“. Zwei Jahre und zwei Monate, ohne Bewährung, so das Plädoyer der Verteidigung. Der Richter fragt die Ehefrau welche Strafe sie denn für angemessen halten würde. „Fünf Jahre“ antwortet sie, aber dieses Strafmaß ist nicht zu erwarten.

Am Ende bleibt das Gericht mit seinem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zwei Jahre und sechs Monate Haftstrafe stehen am Ende des Prozesstages. Esa A. kehrt zurück in die JVA Untermaßfeld, wo er seine restliche Strafe verbüßen und auch die Kosten des Verfahrens tragen muss.

 

   (Fotos: MKD [thüringen]

 

 

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