Meiningen/Karlsruhe – Bereits 2017 musste sich ein Breitunger Pärchen vor dem Meininger Landgericht verantworten.
Der Vorwurf, unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 329 Fällen und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in weiteren 3.692 Fällen.
Der 33jährige Angeklagte soll seit April 2016 sowohl im frei zugänglichen Internet als auch im sog. Darknet in einem Webshop verschiedene Drogen angeboten haben.
Den Versand der bestellten Drogen soll die 21jährige Angeklagte übernommen haben.
Allein über das Darknet-Forum sollen insgesamt ca. 1,5 Kilogramm Marihuana, 1,4 Kilogramm Haschisch, 5,1 Kilogramm Amphetamin, 130 Gramm Methamphetamin, 300 Gramm Heroin, 400 Gramm Kokain und ca. 1000 Ecstacy-Tabletten bestellt und versandt worden sein.
Von April – September 2016 soll das Pärchen, das in einer Wohnung in Breitungen/Werra sein „Geschäft“ aufgezogen hatte, mehr als 160.000€ eingenommen haben.
In dieser Wohnung im Obergeschoss zogen die beiden Angeklagten ihren Onlinehandel auf. Foto: MKD [thüringen]
Dann flogen sie auf. Ein SEK – Einsatz beendete das Treiben. Es klickten die Handschellen.
Philipp H. und Stefanie W. wollten mit dem Verkauf von Drogen das „große Geld“ machen. Nun müssen sie sich erneut vor dem Landgericht Meiningen verantworten. Foto: MKD [thüringen]
Für die Ermittler war es nicht allzu schwer die Taten nachzuweisen. Der damals 31-jährige Phillip H. fotografierte seine Ware fein säuberlich, versah sie mit Datum und Mengenangaben, um so die Verfügbarkeit zu dokumentieren. Immer Montag, Mittwoch und Freitag ging die Ware in den benachbarten Postshop. Das war Aufgabe der Mitangeklagten Stefanie W.
(Bericht vom Prozessauftakt 2017)
Am 12.12.2017 wurde das Urteil gesprochen. Wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 2 Fällen wurde der 33-jährige zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt, die 21jährige zu 2 Jahren Jugendstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Dagegen legten die Angeklagten in Revision, erfolgreich. Mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 05.06.2019, Az.: 2 StR 287/18, wurde das Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Nun wird neu verhandelt. Prozessauftakt ist Montag, 25.11.2019, 9.00 Uhr, Saal A 145, 1.Strafkammer.