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Regelungen für Besuche in stationären Einrichtungen und besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen

C MKD [thüringen]/Symbolbild

Nachrichten

Regelungen für Besuche in stationären Einrichtungen und besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen

Eisenach – Die Stadt Eisenach bittet Angehörige von Menschen, die in stationären Einrichtungen und besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen leben, um Unterstützung.

Der Schutz der Gesundheit derjenigen, die in stationären Einrichtungen und besonderen Wohnformen leben, hat oberste Priorität.

Vor allem die Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen gehören im Hinblick auf das Corona-Virus zur Risikogruppe, sollten sie erkranken.

Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat alle Träger stationärer Einrichtungen und besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen in einem Schreiben informiert.

Die Träger sollen zum Schutz der Bewohner vor Infektionen Besuche für die Bewohner ab sofort nicht mehr zulassen.

Auch wenn es schwer fällt: Bitte Besuche in den genannten Einrichtungen vorübergehend einstellen. „In begründeten Härtefällen kann die Einrichtungsleitung Ausnahmen zulassen“, heißt es in dem Schreiben.

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