Anfang der Woche schlugen zahlreiche Reha Kliniken Alarm. Der Grund?
Sie sahen sich im COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetz nicht ausreichend berücksichtigt. Zwar stünden die Vorsorge- und Rehakliniken bereit, um während der Corona-Pandemie Krankenhäuser zu unterstützen und einen wesentlichen Beitrag bei der Patientenversorgung zu leisten. Vorbereitungen und Maßnahmen wurden bereits dafür getroffen. Aber nach wie vor war nicht gesichert, wie die Kliniken in den nächsten Wochen ihre rund 120.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezahlen können.
„Wir, die Reha, sind ein Teil des Gesundheitssystems und wir tun alles, um dieses im Angesicht dieser Krise zu stärken und die Krankenhäuser zu entlasten“, sagt Bastian Liebsch, Geschäftsführer der Dr. Becker Klinikgruppe, zu der auch die Dr. Becker Burg-Klinik in Stadtlengsfeld gehört. „Wir möchten in jedem Fall verhindern, dass unsere Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern vor schwerwiegende Entscheidungen gestellt werden, weil nicht ausreichend Betten zur Verfügung stehen – wie wir es leider momentan in Italien sehen müssen.“
Auch bei der m&i Fachklinikgruppe Enzensberg, zu der auch die m&i Fachklinik Bad Liebenstein mit ihren 440 Betten gehört, zeigte man sich besorgt.
„Wir als m&i-Klinikgruppe Enzensberg sehen uns in dieser Situation als „Backup“ der Krankenhäuser. Wir versuchen alles, um die Akutkrankenhäuser zu entlasten bzw. diese bei der Bereitstellung von Notfallbetten zu unterstützen.“ sagt Clemens Frankenberger, Sprecher der m&i Fachkliniken. „Das momentane Krankenhausentlastungsgesetz wird viele Vorsorge- und Reha-Kliniken – nicht nur in Thüringen – wegen fehlender finanzieller Absicherung vor große Probleme stellen. Wir sind hier jedoch mit der Politik im regen Austausch. Sollte hier nicht nachgebessert werden, wird die wirtschaftliche Lage vieler Kliniken mehr als angespannt werden.“
In Deutschland gibt es über 167.000 Betten in rund 1.000 Einrichtungen. Rund 120.000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen könnten tätig bleiben. Mit einer konsequenten Einbindung der Vorsorge- und Rehabilitationskliniken sowie der Krankenhäuser hätte man riesige Chancen die Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten. Andernfalls käme es zur absurden Situation, dass dringend benötigte Ärzte und Pflegekräfte in der Krise entlassen werden oder in Kurzarbeit gehen müssten.
Heute nun aufatmen bei den Vorsorge- und Rehakliniken. Das Bundesgesundheitsministerium hat das Gesetz, welches am morgigen Freitag (27.03.20) im Bundesrat verabschiedet werden soll, angepasst. Damit ist die finanzielle Sicherung der Häuser gesichert.
Die Ergänzung des Gesetzesentwurfes sieht nun eine Leerstandsvergütung von 60% des durchschnittlichen Vergütungssatzes rückwirkend zum 16.03.20.
„Wir haben damit jetzt Sicherheit, was die Vergütung von leeren Betten, Betten mit Corona-Patienten/innen und Reha-Patienten/innen betrifft. Diese Sicherheit können wir an unsere Mitarbeitenden weitergeben. Es kommen noch genug Herausforderungen in den nächsten Wochen auf uns zu, für die wir unsere ganze Konzentration brauchen. Da ist es gut, wenn wir über Finanzierung nicht mehr nachdenken müssen. Wir stehen bereit“, zeigt sich Michael Schiffgen entschieden.