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„Größter Kulturraub der Landesgeschichte“ – Thüringer Schlösser und Gärten bald unter anhaltinischer Verwaltung?

C MKD [thüringen]/Stadt Bad Liebenstein

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„Größter Kulturraub der Landesgeschichte“ – Thüringer Schlösser und Gärten bald unter anhaltinischer Verwaltung?

Thüringens Residenzlandschaft mit ihren vielen Schlössern, Burgen und Gärten soll zum 1. Januar 2021 in eine „Kulturstiftung Mitteldeutschland Schlösser und Gärten“ mit Sitz in Halle überführt werden. So will es der Freistaat Thüringen.

In der Sitzung des Kommunalen Arbeitskreises der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten am 14. Mai 2020 haben sich die Landräte und Bürgermeister auf Schloss Heidecksburg in Rudolstadt getroffen. Dort legten Vertreter der Thüringer Staatskanzlei einen Entwurf eines Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt vorliegen hat.

Dieser wurde dem Kommunalen Arbeitskreis nicht zur Verfügung gestellt, obwohl der Termin der Sitzung bekannt war.

Hintergrund ist, dass beide Länder durch einen Beschluss des Bundeshaushalts-Ausschusses je 100 Millionen Euro für den Erhalt von mitteldeutschen Schlössern und Gärten bekommen sollen. Mit dem Holding-Modell sollten ursprünglich beide bisherigen Schlösserstiftungen rechtlich selbständig erhalten bleiben. Doch das ist nun offenbar vom Tisch.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) gilt als Befürworter der Stiftungsgründung und sieht dabei in erster Linie die Bundesgelder von 100 Millionen. Dabei verwies er auf den hohen Investitionsbedarf. Allein bei den Immobilien, die die Thüringer Schlösser-Stiftung verwalte, bei mehr als 300 Millionen Euro.

 

Vollendete Tatsachen? – Nur vier Tage Zeit zur Anhörung und Stellungnahme

 

Darüber hinaus wurde von Seiten der Thüringer Staatskanzlei mitgeteilt, dass die Thüringer Kommunen und die STSG lediglich vier Werktage zur Anhörung und Stellungnahme zur Verfügung haben. Dies löste Fassungslosigkeit unter den kommunalen Vertretern aus.

Der Vorsitzende des Arbeitskreises und Mitglied des Stiftungsrates der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten, Herr Landrat Reinhard Krebs, fühlt sich hintergangen. Er lehnt diese Verfahrensweise ab: „Es geht hier nicht nur um ein Stück Papier, sondern es geht um die kulturelle Identität Thüringens, um die kulturelle Selbstbestimmung und es geht um unsere Burgen, Schlösser und Gärten in unseren Städten und Gemeinden“.

Der Landrat des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, Herr Marko Wolfram, fordert, dass der Sitz der Stiftung in Rudolstadt und die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten vollumfänglich erhalten bleiben.“

 

„der größte Kulturraub unserer Landesgeschichte“

 

Mündlich erfuhren die Landräte und Bürgermeister davon, dass zum 1. Januar 2021 die Mitteldeutsche Stiftung gegründet werden soll, mit Sitz in Halle. Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten mit all ihren Schlössern, Burgen und Gartenanlagen soll Ende des Jahres aufgelöst und in die neue Stiftung überführt werden. „Damit werden für Thüringen kulturhistorisch falsche Weichen gestellt“, ist sich Bad Liebensteins Bürgermeister Dr. Michael Brodführer sicher. „Es gibt kein gemeinsames Kulturerbe von Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Jetzt werden unsere kulturhistorischen Identitäten in fremde Hände gelegt, ohne die Argumente der Kommunen und der zahlreichen Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich um die Liegenschaften kümmern, ernst zu nehmen. Zentrale Strukturen, die dazu führen, dass Entscheidungen außerhalb von Thüringen getroffen werden, sind für die Entwicklung vor Ort ein weiterer bürokratischer Hemmschuh.“

In der Kurstadt Bad Liebenstein befinden sich mit Schloss und Park Altenstein und der Burgruine zwei Liegenschaften der Thüringer Schlösserstiftung, deren Erhalt durch zwei Fördervereine unterstützt wird. „Das Vorhaben, die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten aufzulösen und unsere Burgen, Schlösser und Gärten in eine Stiftung mit Sitz und Aufsicht in Sachsen-Anhalt zu überführen, ist der größte Kulturraub unserer Landesgeschichte“, so Brodführer.

Der Schlosspark Altenstein und die Burgruine Liebenstein gehören, wie z.B. auch Schloss Wilhelmsburg Schmalkalden und Schloss Friedenstein in Gotha, zu den Liegenschaften der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten.

Die Stadtverwaltung Bad Liebenstein möchte alle Bürgerinnen und Bürger sowie den Vorstand und die Mitglieder der genannten Vereine an dem Verfahren beteiligen und bittet sie um ihre Stellungnahmen zum Vertragsentwurf bis zum 19. Mai, 16 Uhr. Die Stellungnahmen sollten bevorzugt schriftlich per E-Mail an rathaus@bad-liebenstein.de gesandt oder als Ausdruck im Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden.

 

 

Erstellt von S. Kießling/B.Wilhelm

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