Bad Liebenstein – Seit September 2019 ist die Ruhlaer Straße im Bereich zwischen Rohstraße und Baumbachstraße nur in eine Richtung befahrbar. Diese Regelung war zunächst auf ein Jahr begrenzt und wurde gleichzeitig evaluiert. Im Ergebnis der Auswertung erfolgt nicht nur eine Fortsetzung der Einbahnstraßenregelung, sondern zusätzlich eine Erweiterung.
Es zeigte sich, dass nun die Wohnstraßen „Baumbachstraße“, „Diesterweg“ und „Hermann-von-Stein-Straße“ vermehrt zur Durchfahrt benutzt werden. Darum haben zahlreiche Anlieger die Ausweitung der Einbahnstraßenregelung vorgeschlagen.
Dieser Vorschlag wird nun umgesetzt: Die Ruhlaer Straße ist ab Mitte Dezember im Bereich zwischen Rohstraße und Hermann-von-Stein-Straße nur in eine Richtung befahrbar. Die Stadtmeisterei bereitet diese Woche die entsprechende Beschilderung vor. Die Evaluation des Verkehrsverhaltens im „Quartier am Roh“ wird fortgesetzt. Sollte sich der Durchgangsverkehr nicht reduzieren, wird die Einbahnstraßenregelung nochmals ausgeweitet.