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Prozessbeginn – Barchfelder Heizungsbauer vor Gericht

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Prozessbeginn – Barchfelder Heizungsbauer vor Gericht

Meiningen – Seit heute (18.10.2021) muss sich ein 49jähriger aus Barchfeld vor dem Landgericht Meiningen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Betrug in 147 Fällen, teilweise in Tateinheit mit Urkundenfälschung vor.

 

 

Konkret soll der Angeklagte Jochen G. von 2011 bis 2013 mehrere Firmen im Bereich Sanitär- und Heizungswesen betrieben haben. Sein Geschäftsmodell: Potenziellen Kunden gegenüber habe er damit geworben, dass die von ihm angebotenen Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse und thermische Solaranlagen förderfähig seien. Er kümmerte sich um die Förderzusage und auch die Nachweise. Alles höher als tatsächlich geplant. Die daraus resultierende Förderung ließ er sich von den Kunden auszahlen. Somit sparte sich mach einer seiner Kunden den Eigenanteil, andere kamen überhaupt erst auf die Idee ihre Heizung umzurüsten, so die Staatsanwaltschaft.

Und das schien zu funktionieren. Teils kamen Kunden aus seinem Altbestand auf ihn zu oder durch Mund zu Mund Propaganda. Freunde, Nachbarn, Bekannte und Verwandte seiner Kunden füllten die Auftragsbücher. Schnell sprach sich das scheinbar „kundenfreundliche“ Geschäftsmodell herum.

Jochen G. stellte die Förderanträge für die Kunden welche diese teilweise blanko unterschrieben, teilweise wussten sie gar nichts von einer Antragstellung. Und er lieferte auch die notwendigen Nachweise wie die Fachunternehmererklärungen, Protokolle zum hydraulischen Abgleich, ein rundum Sorglos Paket für seine Kunden quasi. Er schreckte auch nicht davor zurück im Namen eines Solarmodulherstellers, ohne dessen Wissen, zu agieren.

 

 

Das er fast immer unwahre Angaben über die Anzahl der verbauten Elemente und zur Art und Bezeichnung der installierten thermischen Solaranlage etc. gemacht hat will keiner seiner Kunden gewusst haben. Was er wirklich verbaute waren meist zu wenig Kollektoren, nicht förderfähige Kessel oder auch mal gar nichts. Der Gesamtschaden wird mit ca. 200.000,- € beziffert.

In einem Fall habe sogar eine Mitarbeiterin von Jochen G. für ihre Tochter, welche zur Zeit der Antragstellung in einer Mietwohnung in Breitungen wohnte, einen Förderantrag gestellt. Und das hat funktioniert! Fünftausend Euro Förderung flossen, zwar nicht auf das Konto der Tochter, vielmehr auf das der Mutter, die immer wieder mal als Empfängerin der Fördermittel fungierte.

Alleine das Verlesen der Anklageschrift nimmt am ersten Tag der Hauptverhandlung ganze vier Stunden in Anspruch! Jochen G. will sich „zur Sache nicht äußern“, lässt er das Gericht anschließend wissen. Und überhaupt wundere er sich über so viele Namen die er gar nicht kenne…

 

 

 

„Überdenken sie ihre Haltung! Wenn die Zeugen vor Gericht aussagen und sie erkennen, dann haben sie jetzt die Chance Einsicht zu zeigen. Wenn sie aber denken ich ziehe es durch, mal sehen was kommt, dann wird sie auch die volle Härte des Gesetzes treffen.“ richtete sich der vorsitzende Richter an den Angeklagten. Das schien etwas Bewegung in die Sache zu bringen.

Allerdings nicht das G. nun konkretere Angaben machte. Vielmehr versuchte er mit „seiner Sicht der Dinge“ die Schuld auf andere zu verteilen. Darunter einen Landtagsabgeordneten und Beamte des Landratsamtes.

Es habe ihn geärgert, dass ein deutscher Hersteller Heizkessel aus der Slowakei beziehe, diese orange lackiere und unter seinem Eigennamen für den dreifachen Preis verkaufe, so G. Das deutsche Modell sei förderfähig, das söowakische nicht bei der BAFA gelistet. Also habe er die Kessel direkt aus der Slowakei bezogen und an die Kunden verkauft. Auf den Förderanträgen stand natürlich das teure deutsche Fabrikat.

Das Jochen G. nicht alleine tätig gewesen zu sein scheint, dafür spricht an diesem Nachmittag einiges. Es ist der Name eines Breitungers der laut den verlesenen Zeugenaussagen oftmals als Vermittler auftrat. Der Angeklagte habe mit ihm in Breitungen sogar ein gemeinsames Büro geführt, sagt Jochen G.

Die 5.000,-€ Förderung welche G. für seine eigenen Anträge bekam habe er zurückbezahlt, sagt er. Aber nicht an die BAFA als Anspruchsteller sondern an das Kinderhospiz Mitteldeutschland. Zweimal 2.700,-€ (damit darf man dann auch mit dem Logo des Hospizes werben) habe er bezahlt.

„Ich habe es denen (BAFA) weggenommen. Aber denen (BAFA) wollte ich es nicht wiedergeben“ erklärte sich der Angeklagte in Robin Hood Manier.

Seine Kunden wurden zur Verantwortung gezogen und mussten die zu viel gezahlten Fördermittel an das Bundesamt zurückzahlen. Geld, welches sie dem Angeklagten schon übergeben hatten. Manch einer wollte es sich vom Angeklagten wiederholen. In sechs bis sieben Fällen sei dies gelungen. Auch weil sie mit Strafanzeige drohten…

Der Prozess wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt. Dann werden Zeugen gehört…

 

Fortsetzungstermine sind vorgesehen für den 27.10., 03.11., 15.11. und 22.11.2021, jeweils 9.00 Uhr, Saal A 145.

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