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Landrat Krebs: „Impfpflicht für Pflegekräfte muss auf den Prüfstand“

C MKD [thüringen]/Symbolbild

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Landrat Krebs: „Impfpflicht für Pflegekräfte muss auf den Prüfstand“

Bad Salzungen – In Auswertung der gestrigen Videokonferenz der Thüringer Landräte mit Gesundheitsministerin Heike Werner zur Umsetzung der Impfpflicht in pflegenden Einrichtungen meldet sich Reinhard Krebs, Landrat des Wartburgkreises, zu Wort.

Er appelliert dringend an die Landesregierung und den Gesetzgeber, sich zielführender mit Paragraf 20a IfSchG auseinanderzusetzen und abzuwägen, wie bzw. ob eine Umsetzung tatsächlich erfolgen soll. Aufgrund der aktuell anstehenden Dienstplanung in den betroffenen Unternehmen und Einrichtungen braucht das Gesundheitsamt unverzüglich thüringenweit, einheitliche Handlungsanweisungen. Diese kann nur das Thüringer Gesundheitsministerium erlassen.

„Ich bin mit der aktuell noch bestehenden Regelung, nach der die Impfpflicht für die betroffenen Arbeitnehmer ab dem 16. März greifen soll, nicht einverstanden. Ich halte sie für die aktuelle Infektionslage nicht angemessen. Die Situation stellt sich im Februar 2022 etwas anders dar, als dies im Dezember befürchtet wurde. Omikron hat bislang in den besonders betroffenen Bundesländern nicht zu einer Überlastung der Krankenhäuser geführt. Daher muss die Regelung zur Impflicht für Pflegekräfte neu bewertet werden. Ziel ist es im Dezember gewesen, vulnerable Gruppen vor einer Coronainfektion zu schützen. Ich halte aber die Gefahr, dass diese Menschen an Leib und Seele versehrt werden, weil sie keine ausreichende Pflege oder Therapie mehr erhalten,  inzwischen für größer.

Auch empfinde ich den Druck, der auf die Pflegekräfte ausgeübt wird, als ungerecht. Sie haben unter schwierigsten Bedingungen in der Pandemie dafür gesorgt, dass Menschen stets versorgt werden und haben schwer gearbeitet. Gerade diese Personen jetzt aber mit besonderer Härte anzupacken, ist nicht der richtige Weg. Zudem kann es nicht sein, dass die geimpften Mitarbeiter unter Umständen dann doppelt und dreifach belastet werden.

Wir sind als Behörde für die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht per Gesetz zuständig. Und wir haben auch keine andere Wahl, als dem Folge zu leisten. Wir werden aber bei allen Entscheidungen, immer im Sinne der Pflegekräfte und der zu Pflegenden, jeden Einzelfall sehr sorgfältig und verantwortungsbewusst prüfen. Ich hoffe zudem, dass die Zeit für uns läuft, Conona keine so große Rolle mehr spielt und alle zu hinterfragenden Vorkehrungen der Landesregierung überflüssig werden.“

 

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