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Liebensteiner Bürgermeister und Reha-Kliniken mit Appell an Landes- und Bundespolitik

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Liebensteiner Bürgermeister und Reha-Kliniken mit Appell an Landes- und Bundespolitik

Bad Liebenstein – Laut Infektionsschutzgesetz in der seit Dezember gültigen Fassung müssen Personen, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten, ab 15. März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Andernfalls droht ein Beschäftigungsverbot. Gegen diese Regelung regt sich bei Arbeitgebern und in den kommunalen Verwaltungen zunehmend Widerstand. Auch Bad Liebensteins Bürgermeister Dr. Michael Brodführer und die örtlichen Klinikleitungen kritisieren die Vorgabe und fordern Landes-  und Bundesregierung zur Umkehr auf.

Drei Kliniken mit rund 1.100 Beschäftigten und mehrere Pflegeeinrichtungen gibt es in Bad Liebenstein. Thüringens größter Klinik-Standort für Rehabilitationsmedizin wäre in besonderem Maße von der ab Mitte März geltenden Impflicht in den medizinischen Einrichtungen betroffen, das ist in einem Gespräch zwischen den Klinikleitungen und Bürgermeister Dr. Michael Brodführer sehr deutlich geworden. Die Impfquote in allen drei Einrichtungen ist überdurchschnittlich hoch, aber dennoch kann keine von ihnen auf Personal verzichten.

„Unsere Klinik funktioniert wie ein Uhrwerk mit passgenau aufeinander abgestimmten Strukturen und Arbeitsabläufen. Menschen aus 15 Berufsgruppen arbeiten hier Hand in Hand. Jeder einzelne Personalausfall – egal ob im medizinischen Bereich, in der Reinigung oder in der Verpflegung – bedeutet einen gefährlichen Eingriff ins Räderwerk“, schildert Rolf-Peter Hoehle, kaufmännischer Direktor der m&i Fachklinik, die Lage. Das Haus verfügt über eine Covid-Isolierstation und dient jederzeit im Bedarfsfall zur Entlastung der Akutkrankenhäuser.

Auch die Median Heinrich-Mann-Klinik ist eine sogenannte Level 3-Klinik nach dem Thüringer Pandemieplan: „Bei Bedarf nehmen wir Patienten von den Intensivstationen der normalen Krankenhäuser auf, damit dort die Betten für Covid-Patienten genutzt werden können. Deshalb kommt es auf jede Kraft an. Wenn dort wie hier das Personal nicht arbeiten darf, kommen erhebliche Probleme auf uns zu,“ macht der kaufmännische Leiter der Klinik, Martin Kubiessa, deutlich.

Auf die Behandlung von Langzeitfolgen nach einer Covid-Erkrankung (Long-Covid) hat sich die Kurparkklinik Dr. Lauterbach-Klinik in den Fachabteilungen Kardiologie und Psychosomatik spezialisiert. Sie bietet damit vielfältige Behandlungsmöglichkeiten zum körperlichen Leistungsaufbau und zur seelischen Stabilisierung nach einer durchgemachten COVID-19-Erkrankung an. Die Klinik ist darüber hinaus in allen Behandlungssegmenten breit aufgestellt. Mit Nachdruck verweist Geschäftsführerin Steffi Ruck auf die damit verbundenen Herausforderungen: „In der Kurparkklinik Dr. Lauterbach-Klinik decken wir mit einem hochqualifizierten Team die Bereiche Vorsorge, Rehabilitation und Nachsorge umfassend ab. Wir können da auf keine Spezialisten verzichten.“

Bürgermeister Brodführer fügt hinzu: „Wir sind in Bad Liebenstein stolz auf unsere Kliniken und sollten alles dafür tun, dass dort weiterhin hervorragende Arbeit geleistet werden kann. Deshalb fordere ich die Landes- und Bundespolitik auf, von der beschlossenen Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Abstand zu nehmen.“ Auch der in Aussicht gestellte zeitliche Aufschub bei der Umsetzung löse die grundsätzliche Frage des eh schon vorhandenen Personalmangels nicht, so Brodführer abschließend.

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