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Neue Corona Verordnung – das gilt ab Montag

C MKD [thüringen]/Symbolbild

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Neue Corona Verordnung – das gilt ab Montag

Im Einzelhandel, der nicht dem täglichen Bedarf zugerechnet wird, wird die bisherige 2G-Zugangsbeschränkung in eine 3G-Zugangsbeschränkung umgewandelt. Damit haben auch wieder Personen Zutritt zu den geschlossenen Geschäftsräumen, die weder geimpft noch genesen sind, dafür aber einen aktuellen negativen Test vorweisen können (Gültigkeiten: PCR-Test 48 Stunden, Antigen-Schnelltest 24 Stunden, auch ein einfacher Selbsttest ist prinzipiell zulässig, wenn er vor Ort unter Aufsicht des Personals des Geschäftes durchgeführt wird). Körpernahe Dienstleistungen, die nicht medizinisch notwendig sind, wie etwa beim Friseur oder in der Kosmetik, sind ebenfalls wieder unter 3G erlaubt. Auch in der Gastronomie wird aus der 2G- die 3G-Regel. Die bislang verpflichtende Kontaktpersonennachverfolgung, die das Erfassen der Kontaktdaten z.B. in Gaststätten vorsah, entfällt zugunsten einer allgemeinen Empfehlung, digitale Möglichkeiten zur Kontaktnachverfolgung zu nutzen, beispielsweise mit Hilfe der Corona-Warn-App. Schwimmbäder, Thermen und Saunen dürfen wieder öffnen. Es gilt die 2G-Plus-Zugangsbeschränkung (zusätzliche Testpflicht für Geimpfte und Genesene, mit Ausnahme von Personen, die eine Auffrischimpfung erhalten haben, deren vollständige Impfung oder Genesung nicht länger als drei Monate zurückliegt oder die neben einer überstandenen Corona-Infektion mindestens eine Covid-Impfung erhalten haben).

Die in der Landesverordnung festgelegten Maßnahmen beziehen sich standardmäßig auf die Warnstufe 3 des sog. Thüringer Frühwarnsystems. Stand heute (6. Februar 2022) befinden sich alle Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte bis auf das Eichsfeld jedoch in Warnstufe 2. Dies geht auf die gesunkenen Werte der Hospitalisierungs-Inzidenz (Anzahl der Krankenhauseinweisungen wegen Covid-19 in einem Landkreis in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohner) und der niedrigeren prozentualen Intensivbettenbelegung in Thüringen zurück, während die hohen 7-Tage-Inzidenzen der Infektionszahlen allein keine schärfere Einstufung mehr begründen. Auf Basis der Warnstufe 2 sind noch weitergehende Lockerungen möglich, z.B. 2G statt 2G-Plus für Schwimmbäder und Fitnessstudios oder 3G statt 2G für touristische Übernachtungen. Diese müssen jedoch nach Landesverordnung von den Landkreisen selbst per Allgemeinverfügung getroffen werden. Damit dies auf einheitlichem Wege geschieht, hat das Ministerium den Kreisen am Freitag eine Mustervorlage zur Verfügung gestellt. Wie gehen derzeit davon aus, dass die Landkreise von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden und sich damit in den kommenden Tagen weitere Erleichterungen einstellen.

Es sei auch darauf hingewiesen, dass die Landesverordnung weiterhin eine sog. Hotspot-Regelung beinhaltet, die dann zum Tragen kommt, wenn die Infektions- und Erkrankungszahlen wieder deutlich ansteigen sollten. Dies könnte in Thüringen im Laufe der nächsten Wochen durch die Omikron-Welle der Fall sein. Demnach treten wieder strengere Regelungen in Kraft, wenn bestimmte Schwellenwerte der Hospitalisierungs-Inzidenz (über 12,0) und/oder der Auslastung der Intensivstationen (über 12%) überschritten werden und gleichzeitig die 7-Tage-Inzidenz 1.500 bzw. 2.000 übersteigt.

Die tagesaktuellen Werte der o.g. Parameter finden Sie für alle Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte stets auf der Seite des Thüringer Gesundheitsministeriums (https://www.tmasgff.de/fruehwarnsystem).

Eine praktische tabellarische Übersicht über die aktuellen Regelungen finden Sie hier: https://www.tmasgff.de/covid-19/aktuelle-massnahmen

Den vollständigen Text der Thüringer Corona-Landesverordnung können Sie hier nachlesen: https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung

 

Nachfolgend möchten wir Ihnen kurz die wesentlichen Änderungen näherbringen (Pressemitteilung des Thüringer Gesundheitsministeriums siehe https://www.tmasgff.de/medienservice/artikel/gesundheitsministerin-werner-mit-unserem-ampelsystem-sind-wir-gut-geruestet)

Quelle: IHK Südthüringen

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