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Urteil im Ruhlaer Tankstellenprozess gefallen – Bericht

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Urteil im Ruhlaer Tankstellenprozess gefallen – Bericht

 

https://youtu.be/jz7NujaxStA

Meiningen/RuhlaVier Jahre muss ein 42-jähriger Angeklagter wegen schweren Raubes hinter Gitter. Darüber hinaus wird er in einer Entzugseinrichtung untergebracht. Das entschied heute die erste Strafkammer des Landgerichtes in Meiningen und blieb damit nur knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Der Angeklagte Danny B. soll maskiert und mit vorgehaltener Schreckschusswaffe die Tankstelle in der Ruhlaer Bahnhofstraße überfallen und 1.220,- € erbeutet haben. Darüber hinaus soll der zuletzt in Bad Liebenstein wohnhafte Angeklagte, am 25.12.2019 versucht haben, dieselbe Tankstelle nochmals zu überfallen. Als die Tankstellenangestellte seiner Forderung nicht nachkam, soll er die Flucht ergriffen haben, so die Staatsanwaltschaft.

 

 

 

Die Tankstelle in Ruhla wurde gleich zweimal überfallen.

 

9.05 Uhr

Der bereits mehrfach Vorbestrafte zeigte sich zu Beginn der Verhandlung geständig und räumte die erste Tat ein, nicht aber den zweiten Überfall. Er sei abhängig von Crystal Meth gewesen und schuldete einem Leipziger Dealer Geld. Dieser forderte vom Angeklagten die offene Summe und setzte ihn unter Druck, weshalb er sich zur Tat entschied. Es sei eine „Kurzschlussreaktion“ gewesen, erklärt der Angeklagte.

Dem widersprach der vorsitzende Richter Feld-Gerdes: „Sie fertigten und trugen eine dunkle Maske, hatten sich eine Waffe besorgt und ihren Fluchtweg organisiert. Ganz so kurzentschlossen kann das alles nicht gewesen sein!“

 

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9.28 Uhr

Als erste Zeugin wird die am 23.11.2019 in der Tankstelle überfallene Mitarbeiterin gehört. Sie füllte ein Regal mit Zigaretten auf, als sie die Schiebetür hinter ihrem Rücken vernahm. „Als ich mich umdrehte, schaute ich in den Lauf einer Waffe. Dann schrie er: „mach die Kasse auf“ und lud durch. Das Geräusch hatte ich noch monatelang im Ohr gehabt“ erzählt die junge Frau, die heute noch einmal alles durchleben musste. Als sie die Kasse öffnete, griff der Täter über die Ladentheke in die Kasse und griff nach den Scheinen. Beim Verlassen des Ladens verlor er einige der Scheine, drehte sich um und hob diese auf, ehe er seine Flucht fortsetzte.

Nur wenige Meter entfernt begab er sich in den Gemeinschaftskeller eines  Mehrfamilienhauses am Sportheim. In dem Haus lebte seine damalige Freundin, weshalb er sich dort auskannte. Er wechselte seine Kleidung und lies die Tatkleidung zurück. Das der Täter des zweiten Überfalls genau diese Jacke trug, war für die Ermittler ein Indiz von vielen, welches für den Angeklagten als Wiederholungstäter sprach.

Die Mitarbeiterin der Tankstelle versuchte den Alarmknopf zu drücken, doch dieser war defekt. Per Telefon löste sie dann Alarm aus. Heute arbeitet die junge Frau wieder als Verkäuferin, dank Traumatherapie. Der Angeklagte wendet sich an die 44jährige. Er entschuldigt sich für seine Tat.

 

9.45 Uhr

Die folgende Zeugin welche gehört wird, ist Marianne G. Sie ist auch Mitarbeiterin der Tankstelle und hatte am 25.Dezember 2019, dem Tag des zweiten Überfalls, Dienst, als ein maskierter Mann mit vorgehaltener Waffe auf sie zustürmte. „Aufmachen!“ rief dieser. Doch was die 73jährige nun schildert, klingt unglaublich! „Du kriegst kein Geld von mir!“ habe sie sich gedacht und auf den Täter eingeredet, um ihn vom Unsinn seiner Tat zu überzeugen. Doch dieser wurde nur noch nervöser und lud die Waffe durch, um seiner Forderung weiter Ausdruck zu verleihen. Aber er rechnete nicht mit der spontanen Reaktion der Rentnerin. Die zog den Räuber zu sich und schlug ihm mit der Faust gegen den Kopf. Der Räuber stürmte daraufhin ohne Beute aus der Tankstelle und flüchtete mit einem weißen Mountainbike.

„Die Maske alleine sieht schon bedrohlich aus, dann noch die Pistole, von der wir wissen, dass Patronen drin waren. Ich kann nur staunen!“ antwortet Richter Feld-Gerdes. „Als Nachkriegskind mit drei Brüdern groß geworden. Da weiß man sich zu wehren!“ erklärt die Rentnerin selbstbewusst. Was sie nicht bemerkte, war eine Patrone, welche dem Täter beim Durchladen aus der Pistole fiel. Die wurde erst bei der Spurensicherung entdeckt. Erst jetzt dürfte auch dem Letzten klar geworden sein, in welcher Gefahr die Mitarbeiterin wirklich war.

 

9.57 Uhr

Weitere Zeugen werden gehört, darunter auch die damalige Freundin des Angeklagten. Ihr hatte er am Telefon von seinem Überfall erzählt. Zur Polizei ging sie aber nicht. Auch vom Drogenkonsum ihres Freundes habe sie nichts mitbekommen. „Wenn ich zu ihr bin, war ich immer richtig drauf.“ sagt Danny B. später im Prozess. Überhaupt zeigte sie die Freundin des Angeklagten vor Gericht sehr wortkarg. „Sie lassen sich alles aus der Nase ziehen“ so der vorsitzende Richter.  Aber auch andere Zeugen schienen, entgegen ihren zuvor gemachten Aussagen bei den Vernehmungen durch die Ermittler, die ein oder andere Erinnerungslücke zu haben.

Das ändert sich erst, als einer der Ermittler der Kripo Eisenach in den Zeugenstand gerufen wird. In insgesamt vier Fällen von schwerem Raub im Wartburgkreis innerhalb eines Vierteljahres, ermittelte der Beamte, darunter die beiden Überfälle in Ruhla. Vieles schien auf Danny B. als Täter beider Überfälle hinzudeuten. Die Maske, die Jacke, das Gangbild, sein Ohrring, dass der Täter die Waffe links trug sowie ein Gutachten des Landeskriminalamtes, welches „keine signifikanten Unterschiede der Täter“ feststellte. Alles deutete auf Danny B. als Täter.

Während die Kripo, auf Grund der Auswertung der Videodaten durch das Landeskriminalamt Erfurt, von ein und demselben Täter ausging, widersprach ein beauftragter Gutachter des Universitäts-Klinikums Jena dieser Bewertung. In einer biomechanischen Ganganalyse verglich er die Bewegungsabläufe des Täters in den Videos der beiden Überfälle mit nochmals produzierten Videos die mit dem Angeklagten im Klinikum Jena unter identischen Winkeln und Positionen der Überwachungskameras gedreht wurden. Dabei stellte der Sachverständige nur in der ersten Tat erhebliche Übereinstimmungen mit dem Bewegungsbild des Angeklagten fest. Diese Übereinstimmungen zeigten sich im Video der zweiten Tat nicht, so der Gutachter.

Wie der Täter beim zweiten Überfall zur Jacke von Danny B. gekommen sein könnte, oder weshalb der Täter ein Fahrrad nutzte, welches dessen Besitzer nur an Danny B. verliehen haben will, bleibt nebulös und wird auch im Prozess nicht geklärt.

 

C 2022 MKD [thüringen]

12.30 Uhr

Nun werden die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten unter die Lupe genommen. Wann und warum der gelernte Hochbaufacharbeiter falsch abbog und auf die „schiefe Bahn“ geriet, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Doch fest steht, seine Akte trägt viele Vermerke, meist Diebstahlsdelikte mit denen er seinen Drogenkonsum finanzierte.

Beginnend mit dem eigenen Konsum von Cannabis, über den Verkauf bis hin zum Kokainkonsum reicht die Liste. Fahren ohne Führerschein und gefährliche Körperverletzung. Nach einem Autounfall unter Drogen muss er seinen Beruf als Hochbaufacharbeiter aufgeben und einen neuen Beruf erlernen. Er wird Kaufmann im Einzelhandel und arbeitet mit seiner Freundin in einem Mobilfunkshop in Erfurt. Die Freundin gibt ihm Halt und er bleibt von 2007 – 2016 stabil. Doch dann zerbricht die Beziehung. Er kehrt nach Schweina zurück und macht sich selbständig. Doch da ist er schon längst wieder auf Droge.

Er erinnere sich noch gut an seine „erste Bahn“. Danach fühlte er sich aller Sorgen entledigt, frei und nichts und niemanden gegenüber mehr verantwortlich, schildert Danny B. den Konsum.

Seine Selbständigkeit habe ihm den Kauf von Crystal Meth ermöglicht, er fühlte sich „selbstbewusst, energiegeladen und selbstverliebt“ erklärte er gegenüber einem psychiatrischen Gutachter.  Doch irgendwann reichte auch dieses Geld nicht mehr aus um seinen Tagesbedarf an Drogen zu finanzieren. Er begann wieder zu klauen. Dann der Überfall.

Nach seinen eigenen Zukunftsplänen befragt gibt Danny B. an, die Haftzeit nutzen zu wollen um Drogenfrei zu werden, eine eigene Wohnung will er mal haben, Verantwortung für sein Leben übernehmen und einen geregelten Tagesablauf zu haben.

 

12.50 Uhr

„Ohne eine stationäre Suchttherapie wird es der Angeklagte nicht schaffen stabil zu bleiben.“ prognostiziert der psychiatrische Gutachter die Zukunftsperspektive des Angeklagten. Für ein – eineinhalb Jahre würde er eine Unterbringung in einer Entzugsanstalt befürworten, so der Sachverständige.

 

Die falschen Freunde

Immerwieder werden im Prozess Namen genannt. Immer wieder diesselben. Alle haben eine kriminelle Vergangenheit. Danny B. gehört dazu…

 

13.15 Uhr

Seit elf Monaten sitzt er nun schon in Untersuchungshaft. Verrurteilt ihn das Gericht in beiden Fällen drohen ihm locker acht Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer fünf Jahre und fünf Monate sowie die Unterbringung in einer Entzugseinrichtung. Der Verteidiger stellt noch einmal beide Überfälle gegenüber und verweist auf die unterschiedliche Wichtung der Indizien durch Kripo, Staatsanwaltschaft und Sachverständige. Er beantragt vier Jahre und drei Monate für die erste und Freispruch für die zweite Tat. Der Angeklagte hat das letzte Wort. Unter Tränen beteuert er seine Reue und seinen Willen sich zu einem besseren Menschen entwickeln zu wollen.

Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück.

 

13.45 Uhr – Das Urteil

Vier Jahre Haft wegen schwerem Raub und die Unterbringung in einer Entzugsanstalt sowie Wertersatz der 1.220€ des ersten Überfalls und die Kosten des Verfahrens für den Angeklagten, so lautet das Urteil.

Danny B. habe man nachweisen können den ersten Überfall begangen zu haben, so die Kammer in ihrer Urteilsbegründung. Beim zweiten Überfall hingegen sieht es anders aus. Hier konnte die Kammer nicht zweifelsfrei die Schuld des Angeklagten feststellen. Auch ob Danny B. geholfen habe die Tat auszuführen konnte die Kammer nicht belegen. Somit wird er für diese Tat nicht zur Verantwortung gezogen.

In ihrer Entscheidungsfindung wertet die Kammer zu Gunsten des Angeklagten u.a. sein Geständnis, seine Zustimmung ein Ganggutachten erstellen zu lassen, der besondere Druck durch die Drohung des Dealers, seine Entschuldigung. Negativ wirkt sich hingegen seine Vorstrafenregister mit zahlreichen Eigentumsdelikten, die Vorbereitung der Tat und das was diese Tat mit der betroffenen Mitarbeiterin gemacht hat aus.

 

Beide Parteien erklärten noch im Gerichtssaal keine weiteren Rechtsmittel einlegen zu wollen. Somit ist das Urteil rechtskräftig.

 

 

Quelle: eigene Prozessbeobachtung/ MKD [thüringen]/inselsberg-online.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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