Erfurt – Ein 41-jähriger Nürnberger ohne festen Wohnsitz hat in den letzten Tagen die Bundespolizei und die Erfurter Justiz wiederholt beschäftigt.
Bereits am Dienstag war er dreimal ohne Fahrschein in Zügen der Deutschen Bahn angetroffen worden. Die Bereitschaftsstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Erfurt hatte daraufhin seine vorläufige Festnahme angeordnet. In einem beschleunigten Verfahren wurde der einschlägig vorbestrafte und unter Bewährung stehende Mann am Mittwoch vom Amtsgericht Erfurt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt. Anders als die Staatsanwaltschaft vertraute das Amtsgericht den Beteuerungen des Angeklagten, er werde nach Nürnberg zurück fahren und sich dort in das Obdachlosenheim begeben. Auch wegen des Bagatellcharakters der vorgeworfenen Straftaten setzte das Gericht die Strafe daher erneut zu Bewährung aus.
Der Verteidiger brachte den Angeklagten sogar noch zum Bahnhof und streckte ihm Geld für eine Fahrkarte nach Nürnberg vor.
Beeindruckt hatte dies alles den Angeklagten anscheinend nicht, denn schon am Donnerstag wurde er in einem ICE von Hamburg nach Hannover ohne Fahrkarte oder Geld in einem Boardrestaurant angetroffen. Dieses Verfahren wird von der Bundespolizei in Hannover bearbeitet.
Am späten Donnerstagabend saß er – wieder ohne Ticket – in einem ICE von Erfurt in Richtung Frankfurt am Main. Es erfolgte die erneute vorläufige Festnahme und heute ein weiteres beschleunigtes Verfahren vor dem Amtsgericht Erfurt. Jetzt war auch der Geduldsfaden des vorsitzenden Richters gerissen und er verhängte eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten ohne Bewährung. Nachdem alle Verfahrensbeteiligten das Urteil akzeptiert hatten, wurde es noch im Gerichtssaal rechtskräftig. Der Angeklagte wurde unmittelbar danach in die Justizvollzugsanstalt Tonna verbracht. Eine Fahrkarte war diesmal nicht nötig, die Beamten der Bundespolizei haben ihn mit dem Auto hingefahren…
Der Angeklagte hat jetzt mit dem Widerruf der zur Bewährung ausgesetzten Strafen zu rechnen. Zudem ist er in der letzten Monaten vielfach im gesamten Bundesgebiet durch sog. „Schwarzfahrten“ und andere Delikte aufgefallen. Auch deshalb dürften ihn noch einige Verfahren erwarten.
Wer die Beförderung durch ein Verkehrsmittel in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird gemäß § 265a StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Das sog. beschleunigte Verfahren ist in den §§ 417 bis 420 der Strafprozessordnung geregelt und stellt eine besondere Verfahrensart dar, die in einfach liegenden Fällen eine schnelle und effektive Aburteilung ermöglichen soll. Dabei soll – wie hier – die Strafe „der Tat auf dem Fuße folgen“.