Meiningen/Bad Liebenstein – Der wegen Untreue verurteilte Bad Liebensteiner Anwalt hat gegen das Urteil vor dem Meininger Langericht Revision eingelegt. Das teilte ein Gerichtssprecher heute auf Nachfrage mit.
Nun wird das Urteil geschrieben und zugestellt. Danach hat der verurteilte Norman F. einen Monat Zeit seine Revisionsgründe schrriftlich darzulegen.
Der Bundesgerichtshof prüft das Urteil auf rechtsfehler. Die entscheidung des Gerichtshofes ist letztinstanzlich. Mit einer Entscheidung ist in 8 – 9 Monaten zu rechnen.
Bis dahin darf der Untreue-Anwalt seinen Beruf, mit der Einschränkung der Vermögensverwaltung für Mandanten, weiter ausüben. Ob die Thüringer Anwaltskammer in dieser Zeit tätig wird bleibt abzuwarten.