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Trauerfeiern für einsam Verstorbene auf dem Eisenacher Hauptfriedhof

C MKD [thüringen]/Symbolbild

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Trauerfeiern für einsam Verstorbene auf dem Eisenacher Hauptfriedhof

Wenn der Tod das Leben bricht, halten sich Angehörige und Weggefährten geeint in Trauer gedanklich an der Hand, um die Erinnerung an einen geliebten Menschen wachzuhalten. Im Leben hatte der Verstorbene all diese Menschen. Sie geleiteten ihn durchs Leben, waren Halt, Heimat und Schutz. Was passiert, wenn es das alles nicht gibt? Wenn Menschen einsam versterben, wenn Angehörige nicht vorhanden oder nicht ermittelbar sind und niemand eine Bestattung veranlasst? In solchen Fällen veranlasst die für den Sterbeort zuständige Ordnungsbehörde die Bestattung.

Nicht nur in Großstädten verlieren sich Menschen in schwierigen Zeiten schnell aus dem Blick. Oft sind sie mit dem eigenen Leben überfordert. Es ist wichtig, an die Menschen zu erinnern, die ohne einen Nächsten von uns als Gemeinschaft gegangen sind. Daher lädt die Stadt Eisenach künftig voraussichtlich zweimal jährlich zu einem besonderen Abschiednehmen in die Kapelle auf dem Hauptfriedhof in Eisenach ein. Die erste Trauerfeier findet am Freitag, 7. Juni 2024, um 14 Uhr statt.

Mit dieser konfessionsübergreifenden, würdevollen und anrührenden Trauerfeier in einem feierlichen Rahmen soll den einsam Verstorbenen die letzte Ehre erwiesen werden. „Jeder einzelne Mensch ist wichtig und jede Lebensgeschichte hat ihren ganz eigenen Wert. Daran möchten wir mit der Gedenkfeier erinnern“, so Oberbürgermeisterin Katja Wolf.

Angesprochen sind alle Bürger und Bürgerinnen. Die Gäste können Kerzen für die Verstorbenen anzünden. Sie haben zudem die Möglichkeit, Blumen mitzubringen und abzulegen. Im Anschluss an die Trauerfeier erfolgt die Beisetzung der Verstorbenen, welche ebenfalls von Trauergästen begleitet werden kann.

Hintergrund

Die Zuständigkeit von Trauerfeiern im Rahmen der ordnungsbehördlichen Bestattungen liegt bei der Stadt Eisenach (Paragraph 18 Absatz 2 Thüringer Bestattungsgesetz). Auf die Trauerfeiern wird über Traueranzeigen im Eisenacher Rathauskurier verwiesen. Zusätzlich werden sie in den Schaukästen auf dem Hauptfriedhof und in den Verwaltungsgebäuden Markt 2 und Markt 22 ausgehängt. Das Vorhaben wurde auch im „Gestaltungsbeirat Friedhöfe der Stadt Eisenach“ thematisiert und fand dessen Unterstützung.

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