Bad Liebenstein – Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil im Prozess um den Bad Liebensteiner Rechtsanwalt Norman F. verworfen. Damit wurde das Urteil bestätigt und ist nun rechtskräftig.
Das Gesetzbuch sieht für den Tatbestand der gewerblichen Untreue einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Die Kammer hat zur Urteilsfindung jeden der Fälle einzeln betrachtet und mit einem Strafmaß versehen. Somit standen zwanzig Straftaten, von denen neun Taten bindend abgestraft waren, zu urteilen an. Daraus galt es eine Gesamtstrafe zu bilden, welches an viele Punkte gebunden ist. Vier Jahre und drei Monate heißt es anschließend…
Wann der Verurteilte seine Haftstrafe antreten muss ist noch nicht ganz klar. „Zunächst muss die Gerichtsakte an die Staatsanwaltschaft zurück gesandt werden. Dann kann diese tätig werden“ erklärt ein Gerichtssprecher.
Damit ist das langwierige Verfahren zu Ende und Norman F. wird seine Strafe verbüssen und sicher nie wieder als Rechtsanwalt arbeiten. Für die Geschädigten rund um Rosemarie Seidel nur wenig Trost. Denn sie werden ihr Geld wohl nie wieder sehen.