Bad Salzungen – Der Wartburgkreis hat am heutigen 18. November nach den Vorgaben der Thüringer Landesregierung eine Allgemeinverfügung erlassen. Einzige Ausnahme ist die Regelung für Arbeitnehmer in 2-G-Settings im letzten Punkt der Übersichtstabelle. Hier hat der Wartburgkreis entschieden, dass auch Antigenschnelltests für die Beschäftigten, beispielsweise im Hotel oder der Gastronomie, möglich sind.
Anbei die Allgemeinverfügung und die Übersichtstabelle des Freistaats Thüringen.
Quelle: LRA Wartburgkreis