Meiningen – In einem zweiten und von dem am Mittag isoliert zu betrachenden Verfahren wegen gewerbsmäßiger Untreue gegen einen Bad Liebensteiner Anwalt wurde heute ab 15 Uhr am Landgericht Meiningen verhandelt.
Der bereits wegen Untreue zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einem befristeten Berufsverbot verurteilte Beklagte hatte Revision beim Oberlandesgericht eingelegt. Das Oberlandesgericht hatte die Bewährungsstrafe bestätigt, aber die „fehlende Gesamtwürdigung“ bei der Urteilsfindung bemängelt. Gemeint ist, dass das OLG die Auffassung vertrat, dass die persönlichen Umstände, sein Verhalten in der Phase und seine Entwicklung nicht ausreichend bei der Urteilsfindung berücksicht wurden.
Aus diesem Grund hob die Berufungskammer des Meininger Landgerichts am heutigen Mittwoch das partielle Berufsverbot aus dieser früheren Verurteilung auf. Konkret heißt das, dass der beklagte Anwalt, welcher ohnehin weiter tätig war, nun auch wieder Gelder für seine Mandanten annehmen darf und kann.
Was für den Betrachter auf den ersten Blick absurd klingt, ist durchaus zu erklären. Seit seiner ersten Verurteilung hat der Anwalt keine Gelder angenommen. Zumindest gibt es dafür keine Beweise. Insofern spricht aus rechtlicher Sicht nichts gegen die Aufhebung des partiellen Berufsverbotes.
Angesichts des nun begonnenen Prozesses ist davon auszugehen, dass die Strafe aus dem ersten Prozess (also auch das Berufsverbot) und das zu findende Strafmaß aus dem aktuellen Prozess „gesamtgewürdigt“ werden. Dass heißt, dass beide Strafen zu einer Strafe gesamt gebildet werden.
Damit droht dem Beklagten eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren und ein erneutes Berufsverbot. Der aktuelle Gerichtsprozess soll Ende November zu Ende gehen.